1. ANWENDUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für das Verhältnis zwischen dem Texter und seinem Auftraggeber. Der Texter erstellt Texte, die sich nach den Vorgaben des Auftraggebers richten und von dem Auftraggeber veröffentlicht werden sollen.
2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT
2.1 Alle Texte des Texters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei dem Texter.
2.2 Die Nutzungsrechte an den vom Texter erstellten Texten werden nach individueller Vereinbarung eingeräumt. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
2.3 Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
3. BEARBEITUNGSRECHT UND URHEBERBENENNUNG
3.1. Eine Bearbeitung der Texte darf nur mit der Zustimmung des Texters erfolgen. Der Texter wird die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Als berechtigter Grund gilt insbesondere die Entstellung des Textes. Sofern der Auftraggeber eine Bearbeitung beabsichtigt, wird er zunächst dem Texter anbieten, diese gegen ein dann zu vereinbarendes Entgelt durchzuführen. Erklärt sich der Texter außer Stande, diese Bearbeitung durchzuführen, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Dritten zu benennen.
3.2 Der Texter hat das Recht, bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung des Textes als Urheber genannt zu werden. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zum Schadenersatz.
4. VERGÜTUNG
4.1 Die Anfertigung von Texten sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.
4.2 Die Vergütung des Texters erfolgt für jeden Auftrag separat, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
5. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
5.1 Die Vergütung ist mit Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Ist eine Ablieferung in mehreren Teilen vereinbart, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei Ablieferung zu vergüten.
5.2 Übermittelt der Texter dem Auftraggeber einen Entwurf des Textes zur Durchsicht, handelt es sich dabei nicht um die Ablieferung.
5.3. Der Texter ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen Vorschuss von der Hälfte der Gesamtvergütung zu verlangen.
6. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
6.1 Im Rahmen des Auftrags ist der Texter in der Gestaltung der Arbeit frei.
6.2 Eine Überprüfung der Arbeiten auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist vom Texter nicht geschuldet. Insbesondere prüft der Texter nicht, ob die Arbeiten als Marke oder auf sonstige Weise schutzrechtsfähig sind und ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten. Die Überprüfung der Arbeiten auf ihre sachliche und formale Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber.
6.3 Vor der Vervielfältigung sind dem Texter Korrekturmuster zur Freigabe vorzulegen.
6.4 Eine Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.5 Wenn der Texter dem Auftraggeber einen Entwurf überreicht, und der Auftraggeber hieran etwaige Änderungswünsche hat, so sind diese nur zu berücksichtigen, wenn diese innerhalb von einer Woche ab Zugang des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden.
7. BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter zwei einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt, diese Belege sowie Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst auch Werbung auf der Homepage des Texters.
8. SONDERLEISTUNGEN; NEBEN- UND REISEKOSTEN
8.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet, soweit nicht etwas Anderes vereinbart ist.
8.2 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter auf Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
8.3 Kosten oder Spesen, insbesondere für Reisen, die dem Texter im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind gegen Nachweis vom Auftraggeber zu erstatten.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen.
9.2 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien unverzüglich eine angemessene Regelung treffen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien ursprünglich gewollt hatten.
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